Michael: Polizei vs TrueCrypt
Trotz anders lautender Gerüchte haben die Behörden bislang auch keine Möglichkeit, die gängigen Verschlüsselungsprogramme zu umgehen, auch nicht für das frei erhältliche Truecrypt.
Schon bei 17-stelligen Passwörtern wird die Entschlüsselung oft gar nicht mehr versucht,…
[Udo Vetter, lawblog.de]
Diese Aussage macht der, zumindest im WWW, bekannteste Strafverteidiger Düsseldorfs @udovetter in seinem Gastbeitrag im ZDF Blog Hyperland.
Ausserdem stellt er deutlich heraus, dass es in Deutschland zum Grundrecht gehört, Passwörter für verschlüsselte Medien nicht herausgeben zu müssen. Für alle Inhalte kryptographisch gesicherter USB-Sticks, Festplatten, Kontainerdateien gilt die Unschuldsvermutung! Und als kleinen Seitenhieb auf die Nachfrage “Ach, Sie haben wohl was zu verbergen?“, erklärt er, dass das zwar bedrohlich klingt, aber keine juristische Substanz hat.
- TrueCrypt Homepage (Win, Linux, MAC OSX)
Ich lese selbst immer wieder gerne das Law Blog, nicht zuletzt auch wegen den vielen Kuriositäten, die in der deutschen Rechtslandschaft auftreten können. Herr Vetter bekommt auch regelmäßig einen großen Teil von meinem Flattr Kuchen.